Piloten-Ausbildung
Gesetzliche Vorgaben ab 2012 für die Pilotenausbildung
> Anhang AMC OPS-Betriebsverfahren (6 Seiten) <
Literatur (als PDF downloadbar):
> Commission Regulation (EU) No 965/2012 on air operations <
(Fourth Edition, 2016)
- Normales Verfahren
a. Betriebsverfahren:
HELO sollte in Übereinstimmung mit den AFM und angemessenen Betriebsverfahren erfolgen. Diese Verfahren sollten für jeden Betriebstyp einschließen:
- Sicherheitsausrüstung für die Besatzungsmitglieder (z.B. Helme, Brandschutzanzüge)
- Zuständigkeiten der Besatzungsmitglieder
- Crew-Koordination und –kommunikation
- Auswahl der Aufnahme- und Abladepunkte der Ladung
- Wahl der Flugrouten
- Treibstoff-Management in der Luft und am Boden
- Aufgabensteuerung; und
viii. Haftpflicht-Management
- Verfahren am Boden:
Der Einsatzleiter sollte angemessene Verfahren festlegen, einschließlich
- Gebrauch der Ausrüstung am Boden
- Verzurren der Ladung
- Schätzung von Größe und Gewicht der Ladung
- Anbringung von entsprechend vorbereiteten Ladungen am Hubschrauber
- Funksprechgerät-Kommunikationsverfahren
- Auswahl von geeigneten Aufnahme- und Abladepunkten
vii. Sicherheitsanweisungen für die Einsatzleiter am Boden oder andere Personen, die für die sicher Durchführung des Fluges erforderlich sind
- Leistungsbeschreibung des Helikopters
- Treibstoff-Management am Boden
- Verantwortlichkeit und Organisation des eingesetzten Bodenpersonals
- Aufgabensteuerung des eingesetzten Bodenpersonals
xii. Haftpflicht-Management und
- Umweltschutz
- Notfallmaßnahmen:
- Betriebsverfahren (Flugbesatzung):
Zusätzlich zu den in den AFM und OM veröffentlichten Notfallmaßnahmen sollte der Einsatzleiter sicherstellen dass die Flugbesatzung
- mit den entsprechenden Notfallmaßnahmen vertraut ist
- über ausreichende Kenntnisse der Notfallmaßnahmen für das eingesetzte Bodenpersonal verfügt und
- über die wie in den OM festgelegten Notfälle Bericht erstattet.
- Verfahren am Boden
Der Einsatzleiter sollte sicherstellen, dass das eingesetzte Bodenpersonal
- mit den entsprechenden Notfallmaßnahmen vertraut ist
- über ausreichende Kenntnisse der Notfallmaßnahmen für die Flugbesatzung verfügt
- über die wie in den OM festgelegten Notfälle Bericht erstattet und
- soweit wie möglich Umweltverschmutzung vermeidet
- Bodenausrüstung:
Der Einsatzleiter sollte den Gebrauch der Bodenausrüstung, z.B. Tanklastwagen, Kabel, Struppen, in den OM festlegen, einschließlich mindestens:
- Minimale Größe des Flugbetriebsorts
- Bedingungen an der Oberfläche
- Platzierung der Bodenausrüstung am Flugbetriebsort
- Ablauf der Betankung
- Umweltschutzplan und
- Lagerort und Gebrauch der Feuerbekämpfungs-Ausrüstung.
- Betrieb in feindlichem Ballungsgebiet:
Für Flüge über feindlichen Ballungsgebieten sollten Helikopter in Übereinstimmung mit OPS.COM.50(a) betrieben werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Flugbetrieb mit Abwurf der Ladung (Lasthaken) gelten.