Flughelferausbildung

Einleitung:

Arbeiten mit dem Helikopter sind Arbeiten mit besonderen Gefahren. Dies gilt insbesondere für Transport von Lasten als Außenlast am Helikopter, gemeinhin „Aerial Work“ genannt.

Jeder Betrieb ist, abhängig von seinen Zielen, seinem Führungspersonal, der geopolitischen, topographisch/geographischen und wirtschaftlichen Lage anders organisiert und strukturiert. Er pflegt zur Erreichung seiner Ziele gewöhnlich Methoden und Taktiken die sich von Nachbarn deutlich
un­ter­schei­den können.

Gemeinsam ist allen „Aerial Work-ern“, dass irgendeine Art und Form von Nutzlast mit Anschlagmittel (Rundschlingen, Ketten usw.) angeschlagen, mit Lastaufnahmemitteln (Seil, Haken, Kübel, Netzte) am Lasthaken des Helikopters angehängt, aufgenommen und von A nach B durch die Luft befördert wird.

Alle Betreiber von Helikopter unterliegen dabei grundsätzlich den selben physikalischen Gesetzen. Die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen, die von Land zu Land abweichen können, sind auf dem Weg zu einer europäischen Vereinheitlichung (EASA OPS). Die Gesetzeslage und die Regeln der Technik im Bereich der Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel (LAE, AM) sind dagegen schon länger europaweit harmonisiert und
be­schrie­ben (EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).

Während im Bereich der Piloten- und Technikerausbildung überaus strenge und umfassende Regeln bestehen, ist im Bereich Führung, Verkauf und Flughelfer die Schulung nicht geregelt. Das ist umso erstaunlicher, als dass gerade die Flughelfer im Teamwork mit dem Piloten und der Einsatzleitung den Transporteinsatz gemeinsam bestreiten.

Gerade in diesem Bereich ist die Qualität der Dienstleistung „Aerial Work“ entscheidend abhängig vom Können, Wissen und Entscheidungsvermögen des Flughelfers.

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